Fortbildung

Tat - Ausgleich

Der Tat – Ausgleich ist ein schulisches Verfahren, um Konflikte konstruktiv zu bearbeiten, die einseitig verursacht wurden (d.h. Täter und Geschädigte lassen sich eindeutig identifizieren), die schwerwiegend sind und überwiegend auch mit massiver Gewaltanwendung einhergehen. Die Geschädigten stehen im Mittelpunkt, die Täter erhalten die Gelegenheit, Verantwortung für ihr eigenes Handeln zu übernehmen.

Als pädagogische Maßnahme an der Grenze zu den Ordnungsmaßnahmen eröffnet der Tat – Ausgleich die Möglichkeit, auf Schritte, wie zum Beispiel einen schriftlichen Verweis oder einen Schulausschluss, zu verzichten. Dazu muss die Schülerin oder der Schüler, die oder der einen schwerwiegenden Konflikt einseitig verursacht hat, an einem Tat-Ausgleich teilnehmen. Die Schule verzichtet auf Ordnungsmaßnahmen, wenn ein Ausgleich mit der geschädigten Person erzielt wurde. Dabei enthebt der Tat-Ausgleich die Täterin oder den Täter nicht von einer ev. zusätzlichen Schadensersatzleistung.

Fortbildung:

Der Tat – Ausgleich setzt sich in der Durchführung aus vier Phasen zusammen und basiert darauf, zunächst einen geeigneten Kontakt zwischen der Verursacherin, dem Verursacher der Tat und der oder dem Geschädigten herzustellen, um nachfolgend eine Aussprache zu ermöglichen.
In der Fortbildung werden die einzelnen Schritte dargestellt und mittels Übungen erlernt.
Nach Möglichkeit sollten mindestens zwei Lehrkräfte pro Schule als Moderator/Moderatorin für Tat-Ausgleich ausgebildet sein.

Wir führen die Fortbildung im Rahmen eines Moduls in unserer Ausbildung für SozialpädagogInnen durch und bieten sie auf Anfrage in unserem Institut oder auch gerne bei Ihnen vor Ort an.

Kosten auf Anfrage

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