Schule hat aus unserer Sicht heutzutage auch die besondere Aufgabe, Möglichkeiten für Sozialerfahrungen zu bieten, die später dem jungen Menschen eine selbstbestimmte sowie solidarische Existenz innerhalb der Gesellschaft ermöglichen.
Dazu gehört z.B. die Kompetenz erfolgreich und wertschätzend im Team zu lernen und zu arbeiten, Konflikte untereinander zu lösen und Kommunikationsfähigkeiten wie gegenseitiges Feedback hilfreich einsetzen zu können. Auch Entscheidungen zu treffen oder herbeizuführen mit denen alle Beteiligten zufrieden sind, sind Schlüsselqualifikationen für Sozialkompetenz.
Peermediation ist eine besonders geeignete Form der Partizipation, um diese Fähigkeiten zu entwickeln, weiterzubilden und zu stärken. Mediation basiert dabei auf der Erfahrung, dass Konflikte zwischen Schülerinnen und Schülern, die einen konstruktiven Umgang vermissen lassen und von den Kontrahenten nicht mehr allein gelöst werden können, durch neutrale Dritte oft auf einen guten Weg gebracht werden können. Die grundlegenden Voraussetzungen sind dabei Freiwilligkeit und der Wille gemeinsam eine Lösung zu suchen, die die Interessen aller Konfliktbeteiligten gleichermaßen mit einbezieht!
Zweifel, ob Jugendliche die komplexen Aufgaben der Mediation überhaupt bewältigen können, haben sich nach den bisherigen Erfahrungen nicht bewahrheitet. Im Gegenteil, Jugendliche können oft schneller und effektiver im Konflikt unter Gleichaltrigen vermitteln und damit Lehrer von der Aufgabe als „Konfliktmanager“ entlasten. Gemeinschaftsfähigkeit und Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler werden dadurch gestärkt. Damit ist Peermediation auch ein Mittel die Partizipation zu stärken und den Kindern und Jugendlichen die Schule als sozialen Lebensraum erfahrbar zu machen.
Wir bieten Peermediation in Hamburg schulübergreifend mit einem eigenen Ausbildungskonzept an. Die Ausbildung orientiert sich an den Standards des Bundesverbandes für Mediation und basiert auf der von Rudolf Steiner entwickelten Anthropologie.
Ab Klassenstufe 9 bis einschließlich 12 können Schülerinnen und Schüler mehrerer Schulen (auch von außerhalb) sich gemeinsam ausbilden lassen und erhalten am Ende ein Zertifikat. Ihre Tätigkeit als Schülermediatorinnen und Schülermediatoren nehmen sie anschließend in ihrer jeweiligen Schule auf.
Die Ausbildung umfasst 40 Zeistunden und wird an Wochenenden in einer zentral in Hamburg gelegenen Jugendbildungsstätte durchgeführt. Sie wird über den Kinder- und Jugendplan des Bundesministeriums für BMFSFJ gefördert.
Weitere Informationen und Preise auf Anfrage: peermediation@isgm-hamburg.de
Neue Termine für 2026 finden Sie ab November hier.
Diese Fortbildung für Schülerinnen und Schüler ist ein Angebot an Schulen, welche an ihrer Schule Peermediation etablieren wollen.
Wir beraten und begleiten bei der Implementierung und führen die Ausbildung der Jugendlichen durch.
Weitere Informationen und Preise auf Anfrage an: peermediation@isgm-hamburg.de
Neue Termine für 2026 finden Sie ab November hier.
Ausbilungszeiten
Freitag von 15.30 – 19.30 Uhr
Samstag von 10.00 – 16.00 Uhr.
Die gesamte Ausbildung umfasst 40 Zeitstunden → um das Zertifikat zu erhalten müssen 36 Ausbildungsstunden nachgewiesen sein (Anwesenheitslisten werden geführt).
Kurz vor Ausbildungsbeginn erhalten alle teilnehmenden Schüler*innen weitere Informationen per E-Mail.
Die Ausbildung wird über die JVHS aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bildungsministeriums gefördert.
Seminar für Waldorfpädagogik Hamburg e.V. Hufnerstr. 18, 22083 Hamburg
prozessorientiert (wahrnehmen-üben-erkennen)
Gruppenarbeit, Zweierübung, Rollenspiele, künstlerische Übungen, Wissensvermittlung
Klassenübergreifend (geeignet ist ein Schwerpunkt in Klasse 9 und 10)
40 Zeitstunden
nach Abschluss der Ausbildung wird ein Zertifikat verliehen.
Anmeldung und Vertragsschluss:
Die Anmeldung zur Ausbildung erfolgt schriftlich oder über das Online-Formular. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch das Institut für soziale Gestaltung und Mediation (ISGM) zustande.
Teilnahmebedingungen:
Eine Teilnahmebestätigung wird ausschließlich an Teilnehmende ausgehändigt, die mindestens 20 von 40 Ausbildungsstunden (50 % der Gesamtzeit) wahrgenommen haben.
Abschlusszertifikat:
Ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung wird nur bei Anwesenheit von mindestens 36 von 40 Ausbildungsstunden (90 % der Gesamtzeit) ausgehändigt.
Zahlungsbedingungen:
Die Teilnahmegebühr ist sofort nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Erst nach Zahlungseingang besteht ein Anspruch auf einen Ausbildungsplatz.
Rücktritt, Abbruch und Nichtantritt:
Bei Abbruch oder Nichtantritt der Ausbildung – unabhängig vom Grund – besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Nachholregelung/Kulanz:
Es besteht die Möglichkeit, maximal ein Ausbildungswochenende im Folgejahr nachzuholen. Ein Anspruch darauf besteht nicht; die Gewährung erfolgt nach Ermessen des ISGM. Wer mehr als zwei Wochenenden versäumt, hat keinen Anspruch auf Nachholung.
Ausschluss von der Ausbildung:
Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder wiederholtem unangemessenem Verhalten kann die Leitung einen Ausschluss aus der Ausbildung aussprechen. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Nutzung von Smartphones:
Während der Ausbildungszeiten sind Smartphones und andere digitale Endgeräte nicht zur Nutzung zugelassen.
Datenschutz:
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden ausschließlich zur Durchführung und Dokumentation der Ausbildung erhoben und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Änderungen und Absagen:
Das ISGM behält sich vor, Termine, Inhalte oder Referierende aus wichtigem Grund zu ändern. Bei vollständigem Ausfall erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Hamburg.